
Neue Forschriften gefährden wie Wegenutzung durch Radfahrer, vor allem in den Bergen
Quelle: dimb.de:
"Die bay. Verwaltung hat gestern neue Verwaltungsvorschriften erlassen. Das sind Dienstvorschriften, nach welchen die ausführenden Behörden das Gesetz auslegen sollen:
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“
Insbesondere unter Punkt 1.3.3.2 und Punkt 2.2.2 werden zahlreiche Kriterien aufgeführt nach welchen das Radfahren unzulässig ist. Hier ist aus Sicht der DIMB zu befürchten, dass sich diese Gründe auf nahezu jeden attraktiven Weg übertragen lassen und Sperrungen oder Verwarnungen drohen. Die Verbotsschilder oder Verwarnungen müssen dann notfalls im Klageweg ausgeräumt werden.
Unter Punkt 3.1.2 kann der Grundbesitzer selbst mit einem Schild auf die nicht Eignung von Wegen hinweisen. Auch wenn er diese Sperrung bei den Behörden anzeigen muss, so sind wir skeptisch, dass die Überprüfung in der Praxis tatsächlich stattfindet.
Die DIMB hat, gemeinsam mit dem bay. Radsportverband, im September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschriften abgegeben in der wir auf die einzelnen Punkte eingehen:
Stellungnahme-Vollzugsbekanntmachung_Erholung-in-freier-Natur_20-09-24
Wir hatten auch den Kontakt zum DAV und zum ADFC Bayern gesucht, die ihrerseits auch eine Stellungnahme abgegeben haben.
Wir werden weiter an dem Thema dran bleiben! Gemeinsam mit den Verbänden und den Gremien, in denen die DIMB vertreten ist, werden wir besprechen, wie wir am Besten vorgehen können, damit aus diesen Verwaltungsvorschriften nicht eine Vielzahl von Radfahrverboten erwachsen.
Werdet jetzt Mitglied in der DIMB – so können wir unseren Anliegen Gehör verschaffen! Verhaltet Euch stets respektvoll und beachtet unsere Trail Rules."
Vor allem im Alpinen Raum drohen Einschränkungen, Quelle Bayr. Rechts Verkündungsplattform:





